Wir haben die Fachkompetenz und langjährige praktische Erfahrung in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts wie beispielsweise
Abfindung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag, Änderungskündigung, Arbeitskampfrecht, befristeter Arbeitsvertrag, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsverträge, Arbeitszeitkonto, Betriebsrat, Betriebsübergang, Compliance, freie Mitarbeit, Gehaltszahlung, Geschäftsführervertrag, Gratifikationen (insbes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld), Interessenausgleich, betriebsbedingte Kündigung, verhaltensbedingte & personenbedingte Kündigung, fristlose Kündigung, alle weiteren Themen zur Kündigungsschutzklage, Massenentlassung, Mitarbeiterkontrolle, Mobbing, Nebentätigkeit, Sozialplan, Urlaubsabgeltung, Urlaubsanspruch, Tarifvertrag, Teilzeit, Überstunden, Wettbewerbsverbot, Zeugnisbeurteilung und Zeugniserstellung
u.v.m.
Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber regional und überregional auch bundesweit vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht. Unsere Sichtweise arbeitsrechtlicher Problemstellungen ist daher nie eindimensional sondern zweckorientiert am Machbaren.
Wir beraten ständig kleine und mittelständische Unternehmen in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, Betriebsübergang, Asset und Share Deals, forensische Beratung im Zusammenhang mit der Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen.