Das Insolvenzrecht ist ein umfassendes Rechtsgebiet, da es nicht nur selbständige Gesetze umfasst, sondern zudem auch in verschiedene andere Rechtsgebiete hineinwirkt. Es gibt die beiden großen Gebiete der Privat- und Unternehmensinsolvenzen.
Hier umfasst unsere Tätigkeit
- die außergerichtliche Schuldenbereinigung,
- die Beratung der Schuldner im Verfahren,
- Anmeldung von Insolvenzforderungen,
- Beratung und Betreuung bei Anfechtungstatbeständen im außergerichtlichen Bereich wie
auch im gerichtlichen Verfahren.